Kurzmeldungen

Fachkonsultationen «Kantonales Angebotskonzept ÖV 2022-2025» und «MOONLINER 2022»

Am:

Im Sommer 2020 nahm die kbk Stellung zu den im Betreff erwähnten Fachkonsultationen. Das Amt für öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination (AVV) hat die Eingaben ausgewertet: Alle von der kbk eingereichten Punkte wurden zur Kenntnis genommen. Das AVV teilt die Einschätzung, dass der Fokus auf einer umfassenden, konsequenten und normkonformen Umsetzung des BehiG liegen muss. Behindertenorganisationen sollen bereits bei der Planung in beratender Funktion beigezogen werden. Barrierefreie Kommunikationssysteme und Billettausgaben liegen im Zuständigkeitsbereich der Transportunternehmen. Das AVV hat aber das Anliegen aufgenommen und wird die Thematik mit diesen besprechen. Medienmitteilung Kt. BE, Fachkonsultationen kbk

BezügerInnen von Hilflosenentschädigungen müssen die Krankenkassen-Prämienverbilligung beantragen

Am:

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Beurteilung der finanziellen Verhältnisse basiert auf den definitiven Steuerdaten. Mit einem Antragsformular kann beim Amt für Sozialversicherungen die Korrektur beantragt werden. Dieses muss jährlich bis spätestens dem 31. Dezember eingereicht werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden sie auf der Website der IV-Stelle des Kantons Bern.

Gesundheitsgesetz (GesG) (Änderung) Vernehmlassungsverfahren

Am:

Die kbk unterstützt in Ihrer Vernehmlassungsantwort zum Gesundheitsgesetz (GesG) (Änderung) die Anpassungen in Artikel 30 Notfalldienstpflicht. Diese tragen dazu bei, regionale Versorgungslücken in der Notfallversorgung zu schliessen.Für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in akute Krisensituationen kommen, braucht es eine regionale, niederschwellige und integrierte psychiatrische Notfallversorgung rund um die Uhr. Des Weiteren nutzten wir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zu einem «Höchstmass an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung» (Art. 25 UNO-BRK) verpflichtet hat. Menschen mit Behinderungen haben leider nach wie vor einen erschwerten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Vernehmlassungsantwort kbk (pdf), Vernehmlassungsunterlagen GSI

Empfehlungen kbk zur Wintersession 2020 - Volksschulgesetz, Spitex-Motion, Gesundheitsstrategie

Am:

In einem Brief an die FraktionspräsidentInnen bezieht die kbk Stellung zu Geschäften der Wintersession 2020. Die kbk unterstützt, dass die Sonderpädagogik (inkl. Frühförderung) unter das Dach der Bildungs- und Kulturdirektion kommt. Des Weiteren unterstützt die kbk die Motion «Hohe Qualität der spitalexternen Leistungen im ganzen Kanton Bern!» und fordert, dass die psychische Gesundheit bei der Erarbeitung der Teilstrategien «Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020-2030» in einer eigenen Teilstrategie oder konsequent bei der Erarbeitung aller Teilstrategien in der notwendigen Tiefe behandelt wird. Brief an die FraktionspräsidentInnen (pdf), Medienmitteilung Sonderpädagogik unter einem Dach, Spitex-Motion, Gesundheitsstrategie

Selbstbestimmung und Wahlfreiheit: kbk fordert konsequente Umsetzung

Am:

Menschen mit Behinderungen warten seit langem auf mehr Selbstbestimmung. Mit dem BLG macht der Kanton einen zögerlichen Schritt in die richtige Richtung. Die kbk fordert in ihrer Vernemlassungsantwort die konsequente Umsetzung von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit. Die Orientierung am individuellen Bedarf unterstützt die kbk, folglich lehnt sie die Obergrenzen ab. Medienmitteilung (pdf), Vernehmlassungsantwort kbk (pdf), Vernehmlassungsunterlagen