Kurzmeldungen

Kinder mit Behinderungen: Monitoring der Veränderungen - Wir brauchen Ihre Rückmeldungen!

Am:

Seit dem 1.1.2022 haben die Zuständigkeiten im Bereich Kinder mit Behinderungen geändert. Neu sind neben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI auch die Bildungs- und Kulturdirektion BKD sowie die Direktion für Inneres und Justiz DIJ zuständig. Eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der DIJ. In allen drei Zuständigkeitsbereichen sind seit dem 1.1.2022 neue gesetzliche Grundlagen in Kraft – nämlich das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote SLG, das revidierte Volksschulgesetz VSG und das Kinderförderschutzgesetz KFSG. Um beobachten zu können, was diese Änderungen in der Praxis bewirken, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen.

Petiton "Menschen mit Behinderungen benötigen eine Stimme!" - Antwort des Regierungsrates

Am:

Der Regierungsrat erachtet die Petition als umgesetzt, weil die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI die Finanzierung der kbk bis zur Inkraftsetzung des Behindertenleistungsgesetzes BLG gewährleistet. Auf Ebene Systemsteuerung sei angedacht, Menschen mit Behinderungen einzubeziehen und auf Verordnungsstufe seien Regelungen vorgesehen, die den aktiven Einbezug der wesentlichen Ansprechgruppen (Menschen mit Behinderungen und Leistungserbringende sowie deren Interessenvertretungen) im Rahmen der Versorgungsplanung sicherstellen soll. Antwort des Regierungsrates (pdf), Réponse du Conseil-exécutif (pdf)

Die kbk wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen im BLG es ermöglichen, unsere Leistungen finanziell abzugelten.

Barrierefreiheit beim Ausfüllen von Steuererklärungen - Interpellationsantwort

Am:

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Steuererklärung möglichst autonom ausfüllen können. Frau Grogg-Meyer hat mit Einbezug von Impulsen von hör- und sehbehinderten Menschen (IGGH und SBV) eine Interpellation zum Thema barrierefreies Ausfüllen von Steuererklärungen verfasst. Die kbk hat Frau Grogg-Meyer dabei beratend unterstützt. Zudem ist die kbk gemeinsam mit hör- und sehbehinderten Personen am Prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Interpellationsantwort (pdf)