Die Sozialhilfe wird nicht gekürzt; der Kanton Bern hält sich weiterhin an die schweizerischen Mindeststandards. Das Stimmvolk hat das Gesetz mit 52,6 Prozent abgelehnt. Die kbk freut sich über den Entscheid. Die Kürzungen hätten sich auch negativ auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausgewirkt, deren Antrag auf IV-Rente abgelehnt wurde. Wir bedanken uns bei allen, die sich engagiert haben. Beitrag im Bund (nicht mehr online), Videobeitrag Tele Bärn