Kurzmeldungen

BezügerInnen von Hilflosenentschädigungen müssen die Krankenkassen-Prämienverbilligung beantragen

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Beurteilung der finanziellen Verhältnisse basiert auf den definitiven Steuerdaten. Mit einem Antragsformular kann beim Amt für Sozialversicherungen die Korrektur beantragt werden. Dieses muss jährlich bis spätestens dem 31. Dezember eingereicht werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden sie auf der Website der IV-Stelle des Kantons Bern.

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