Mitglied werden

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Anmeldung

Informationen zur Mitgliedschaft

Währen die neue Homepage der BKKB noch in Arbeit ist, nehmen wir Mitgliedschaftsanfragen hier entgegen. Nach unseren aktuellen Statuten können natürliche Personen und juristische Personen wie folgt Mitglied werden:

"Art. 4 Mitgliedschaft

Stimmberechtigte Mitglieder können werden:

  • Einzelpersonen mit Behinderung oder Angehörige von MmB, die sich im Sinne des Zweckartikels engagieren, mit 1 Stimme
  • Fachhilfeorganisationen und Institutionen für MmB des öffentlichen und Privatrechts im Kanton Bern, welche MmB vertreten oder spezialisierte Dienstleistungen für sie anbieten, mit 2 Stimmen
  • Selbsthilfeorganisationen, Vereine und Firmen, welche in der Regel von MmB geführt und vertreten werden und sich in der Selbsthilfe engagieren, 3 Stimmen

GönnerInnen ohne Stimmrecht können werden:

  • Einzelpersonen
  • juristische Personen ohne Geschäftstätigkeiten mit direktem Bezug zu MmB
  • Behörden

Sie sind an den Mitgliederversammlungen und Kommunikationsforen willkommen.

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliches Gesuch hin. Neue stimmberechtigte Mitglieder stellen sich an einer Mitgliederversammlung innerhalb eines Jahres persönlich vor. Der Austritt ist schriftlich 2 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres einzureichen.

Art. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder leisten einen finanziellen Beitrag.

Die Mitglieder bringen ihre Anliegen ein.

Wenn Mitglieder Anliegen im Namen der Behindertenkonferenz Kanton Bern gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit unterstützen und vertreten, geschieht dies in Absprache mit dem Vorstand.

Mitglieder, welche ihren Pflichten nicht nachkommen, können von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands ausgeschlossen werden."

Die vollständigen Statuten finden Sie hier.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Silvio Koelbing (silvio.koelbing@bkkb.ch oder info@bkkb.ch) wenden.