Neue Statuten der Behindertenkonferenz Kanton Bern BKKB

Mit der Fusion zur Behindertenkonferenz Kanton Bern BKKB haben wir neue Statuten erhalten. Die Übersetzung der Statuten in Französisch ist noch in Arbeit und wird mit der neuen Homepage: www.bkkb.ch veröffentlicht.

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen, Behindertenkonferenz Kanton Bern (BKKB) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Die Behindertenkonferenz Kanton Bern ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2 Zweck

Die BKKB setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Behinderung (nach ICD/ICF)[1] im Kanton Bern in allen Lebensbereichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben auf Basis der UNO-BRK führen können (Inklusion).

Art. 3 Aufgaben

Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen vertritt die BKKB behindertenpolitische Anliegen, indem sie

  • die Anliegen der Mitglieder bündelt und koordiniert;
  • für ihre Mitglieder als Informationsdrehscheibe wirkt;
  • die Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen - in den Statuten fortan als MmB abgekürzt – sensibilisiert;
  • behindertenpolitische Interessen gegenüber Behörden, Wirtschaft, Organisationen und Dritten vertritt und diese darin unterstützt, ihre Angebote (real und digital) barrierefrei zugänglich zu machen;
  • Kampagnen und Anlässe organisiert und realisiert;
  • Fragen in Bezug auf MmB erfasst und klärt;
  • die Mitglieder vernetzt;
  • selbst oder im Auftrag von Dritten Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erbringt.

Art. 4 Mitgliedschaft

Stimmberechtigte Mitglieder können werden:

  • Einzelpersonen mit Behinderung oder Angehörige von MmB, die sich im Sinne des Zweckartikels engagieren, mit 1 Stimme
  • Fachhilfeorganisationen und Institutionen für MmB des öffentlichen und Privatrechts im Kanton Bern, welche MmB vertreten oder spezialisierte Dienstleistungen für sie anbieten, mit 2 Stimmen
  • Selbsthilfeorganisationen, Vereine und Firmen, welche in der Regel von MmB geführt und vertreten werden und sich in der Selbsthilfe engagieren, 3 Stimmen

GönnerInnen ohne Stimmrecht können werden:

  • Einzelpersonen
  • juristische Personen ohne Geschäftstätigkeiten mit direktem Bezug zu MmB
  • Behörden

Sie sind an den Mitgliederversammlungen und Kommunikationsforen willkommen.

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf schriftliches Gesuch hin. Neue stimmberechtigte Mitglieder stellen sich an einer Mitgliederversammlung innerhalb eines Jahres persönlich vor. Der Austritt ist schriftlich 2 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres einzureichen.

Art. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder leisten einen finanziellen Beitrag.

Die Mitglieder bringen ihre Anliegen ein.

Wenn Mitglieder Anliegen im Namen der Behindertenkonferenz Kanton Bern gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit unterstützen und vertreten, geschieht dies in Absprache mit dem Vorstand.

Mitglieder, welche ihren Pflichten nicht nachkommen, können von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands ausgeschlossen werden.

Art. 6 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle

Art. 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und tagt in der Regel viermal jährlich:

  • als ordentliche Mitgliederversammlung mit statutarischem Teil zweimal jährlich (Frühling & Herbst)
  • als Kommunikationsforum zum Austausch (KoFo) zweimal jährlich.

Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt unter Wahrung einer 4-wöchigen Frist und unter Beilegung der Traktandenliste. Allfällige Anträge auf Ergänzung der Traktandenliste sind dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Versammlung einzureichen. Die Einladung erfolgt elektronisch.

Die Einladung zum Kommunikationsforum erfolgt unter Wahrung einer 2-wöchigen Frist und unter Beilegung der Traktandenliste.

Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten gefällt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.

Für Statutenänderungen sowie die Auflösung der BKKB bedarf es der Zu-stimmung von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

Art. 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  • Wahl des Vorstandes und des Präsidiums
  • Abnahme des Jahresberichts
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichts
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festlegung der Mitgliederbeiträge (Frühjahr)
  • Genehmigung des Budgets (Herbst)
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Austausch und Meinungsbildung
  • Revision und Verabschiedung der Statuten
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Auflösung des Vereins

Art. 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und 4–8 weiteren Mitgliedern, bevorzugt werden MmB.

Der Vorstand ist auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist, und entscheidet mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid.

Beschlüsse des Vorstandes sind auch auf dem Zirkularweg möglich. Ebenso ist es möglich, Sitzungen vollständig oder partiell online durchzuführen.

Art. 10 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand

  • leitet den Verein und vertritt diesen gegen aussen;
  • trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Vereinszwecks;
  • wählt die Geschäftsleitung;
  • erlässt ein Reglement für die Geschäftsleitung;
  • setzt Arbeitsgruppen ein (s. Art. 11);
  • verabschiedet deren Berichte und Empfehlungen;
  • sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
  • schliesst Verträge ab;
  • regelt die Zeichnungsberechtigung.

Dem Vorstand stehen alle Befugnisse zu, sofern sie nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind.

Art. 11 Arbeitsgruppen

Für die Bearbeitung aktueller Geschäfte kann der Vorstand Arbeitsgruppen einsetzen. Im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Thematik organisieren die Arbeitsgruppen ihre Tätigkeit selbständig.

Berichte und Empfehlungen der Arbeitsgruppen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.

Die Arbeitsgruppen informieren den Vorstand regelmässig und mindestens einmal pro Jahr an einer Mitgliederversammlung oder an einem Kommunikationsforum über ihre Arbeit.

Art. 12 Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt eine Revisionsstelle, die eine eingeschränkte Revision im Sinne des Obligationenrechts vornimmt. Die Revisorinnen und Revisoren müssen nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) zugelassen sein.

Die Amtsdauer beträgt ein Jahr; eine Wiederwahl ist möglich.

Art. 13 Finanzen

Die Einnahmen der BKKB bestehen insbesondere aus:

  • Mitgliederbeiträgen
  • Beiträgen der öffentlichen Hand
  • Leistungsverträgen
  • Gönnerbeiträgen und weiteren Zuwendungen
  • Spenden und Legaten
  • Vermögenserträgen
  • Erträgen aus Dienstleistungen, Honoraren und Sitzungsgeldern

Für die Verbindlichkeiten der BKKB haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 14 Auflösung oder Fusion

Eine Vereinsauflösung erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 der anwesenden Stimmen.

Ein bei Auflösung des Vereins noch vorhandenes Vermögen muss einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz mit ähnlichem Zweck zukommen.

Eine Fusion ist nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz möglich und erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmen.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20. November 2024 genehmigt. Sie sind ab 1. Januar 2025 gültig.

Bei Unklarheiten ist die deutsche Fassung massgebend.

Bern, den 20. November 2024

Dr. Mario Renz, Präsident           

Susanne Gutbrod-Kunkler, Co-Geschäftsleiterin              

Franziska Seidenfaden, Co-Geschäftsleiterin

 

[1] ICD International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems

ICF International Classification of Functioning, Disability and Health

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