Kurzmeldungen

Konsultation Beurteilungsberichte Lehrplan 21

Am:

Die kbk hat in ihrer Konsultationsanwort darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung von Kindern mit einem Nachteilsausgleich grosse Unsicherheit besteht. Daneben fordert sie, dass bei der Umsetzung der Startegie Sonderpädagogik zu prüfen ist, wie die Beurteilung nach Lehrplan 21 auch in der Sonderschule umgesetzt werden kann. Konsultationsantwort (pdf)

Konsultation Versorgungsplanung 2016 gemäss SpVG

Am:

Die kbk begrüsst in ihrer Stellungnahme zur Versorgungsplanung gemäss Spitalversorgungsgesetz (SpVG), dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine gemeindenahe, personenzentrierte und integrierte Psychiatrieversorgung als allgemeines Versorgungsziel festlegt und ein Modellversuch zu Mobilen Equipen, welche psychiatrische Akutbehandlungen zu Hause erbringen, durchgeführt wird. Die kbk fordert, dass für GenesungsbegleiterInnen kantonale Richtlinien erarbeitet werden, die die Aus- und Weiterbidlung von Peers regeln. Bei den Spitalplanungs- und Leistungsgruppensystematiken beantragen wir, dass nebst der Gruppen für Kinder und Jugendliche zusätzlich eine Gruppe für junge Erwachsene eingeführt wird. Lesen Sie unsere ausführliche Stellungnahme (pdf), Konsultationsunterlagen

Kündigung Mietvertrag Christophorus-Schule

Am:

Die kbk bittet die Gemeinde Ostermundigen in einem offenen Brief, sich mit der Christophorus-Schule zusammenzusetzen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die beiden Schulen nützen. Wir wünschen uns, dass die Regel- und die Sonderschule über ihre institutionellen Grenzen hinaus denken und gemeinsam die Verantwortung für die Kinder übernehmen, unabhängig davon, ob diese mit einer Behinderung leben oder nicht. Offener Brief Antwort Ostermundigen

Hindernisfreies Bauen im Kanton Bern gesetzlich verankert

Am:

Der Grosse Rat hat in der Juni-Session das revidierte Baugesetz verabschiedet. Damit hat er auch dem hindernisfreie Bauen und dem anpassbaren Wohnungsbau zugestimmt, beides ist neu im Art. 22 des Baugesetzes verankert. Damit müssen Gebäude ab 4 Wohnungen und mit mehr als 50 Arbeitsplätzen zugänglich und benutzbar sein. Bisher war nur die Zugänglichkeit geregelt. Die kbk hat die Änderung gemeinsam mit der Fachstelle Hindernisfreies Bauen von Procap angestrebt, Béatrice Stucki hat die Forderung mit einer überparteilichen Motion in den Grossen Rat gebracht. Zum Geschäft