Kurzmeldungen

Save the Date: Mittwoch, 7. Dezember 2022 - Publikumsteilnahme Wintersession BLG-Debatte

Am:

In der Wintersession wird im Grossen Rat über das Behindertenleistungsgesetz (BLG) debattiert. Wir möchten gemeinsam mit euch die Beratung vor Ort auf der Zuschauertribüne im Berner Rathaus mitverfolgen und sichtbar sein.

Das Datum der Beratung des BLG ist nun bekannt. Sie wird am Mittwoch, 7. Dezember 2022, von 9.00-11.45 Uhr und von 13.30-16.30 Uhr stattfinden. Gerne rufen wir dazu auf, besonders bei der Eintretensdebatte am Morgen auf der Zuschauertribüne mit dabei zu sein (wer kann und will, kann natürlich auch länger bleiben). Für Rollstuhlfahrende gibt es eine beschränkte Anzahl von Plätzen im Grossratssaal. Um dorthin zu gelangen, muss genügend Zeit für den Rollstuhllift eingeplant werden (ca. 10 Minuten). Die Debatte wird zudem via Livestream in die Rathaushalle im Parterre auf zwei Grossbildschirme übertragen und sie wird von einer Gebärdendolmetschenden übersetzt. Wir von der kbk werden auch vor Ort sein und freuen uns auf euch!

 

Diese Informationen dürfen gerne weitergeleitet werden.

Der Text folgt in den nächsten Tagen in einfacher oder Leichter Sprache auf participa.ch.

 

Informationen zu den Zutrittsbedingungen ins Rathaus (be.ch)

Zeitplan der Wintersession (be.ch)

 

Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei nadine.eberhardt@kbk.ch melden.

Terminblocker- Publikumsteilnahme Wintersession BLG-Debatte

Am:

In der kommenden Wintersession wird im Grossen Rat (GR) über das Behindertenleistungsgesetz (BLG) debattiert. Wir möchten gemeinsam mit euch die Beratung vor Ort auf der Zuschauertribüne im Berner Rathaus mitverfolgen und sichtbar sein. Die Session wird zwischen dem 28. November und 8. Dezember 2022 stattfinden. Das genaue Datum während dieser zwei Wochen, an dem das BLG behandelt wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass das BLG eher in der zweiten Sessionswoche an der Reihe sein wird. Sobald das Datum bekannt ist, werden wir euch darüber informieren, damit ihr das Datum reservieren könnt. Provisorisches Sessionsprogramm des GR; Daten Wintersession 2022

Studie: Wie wollen Menschen mit Beeinträchtigung wohnen?

Am:

Menschen mit Beeinträchtigung sind im Alltag häufig auf Unterstützung angewiesen. Dies beeinflusst, wie sie wohnen. Ein Team der Hochschule Luzern (HSLU) hat im Auftrag von Partnerorganisationen in einer Studie untersucht, wie zufrieden Betroffene im Kanton Luzern mit ihrer Wohnsituation sind und wie sie in Zukunft wohnen wollen. Ein wichtiges Ergebnis der Studie lautet: «Bei Erwachsenen, die heute in stationären Wohnformen leben, ist ein deutlicher Wunsch nach mehr Autonomie erkennbar – viele von ihnen möchten gerne allein oder zu zweit, mit einer Lebenspartnerin oder -partner zusammenwohnen. «Damit das möglich wäre, wünschen sich die Betroffenen Unterstützungsleistungen, die besser an ihre Bedürfnisse angepasst sind», sagt Stalder. Bedarfsgerechte Dienstleistungen, die die individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen, müssten ausgebaut werden.»

Den Artikel zur Studie über participa.ch finden

Vernehmlassung zur Änderung der Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (digitaler Umzug)

Am:

Mit der Revision sollen die Gemeinden verpflichtet werden, den digitalen Umzug anzubieten. Damit soll es für Bürgerinnen und Bürger künftig möglich sein, sich bei einem Umzug in allen Berner Gemeinden digital oder persönlich anzumelden. Die kbk hat zu diesem Vorhaben unter Einbezug von betroffenen Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme begrüsst sie die vorgesehene Änderung, da digitale Dienstleistungen die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen mit öffentlichen Stellen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe erleichtern können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein diskriminierungs- und barrierefreier Zugang zu digitalen Leistungen, wie er sich aus der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot), dem Behinderten- gleichstellungsgesetz und aus der UNO-Behindertenrechtskonvention ergibt. Die kbk fordert entsprechend, dass die Gemeinden bei der Umsetzung des eUmzugs und weiterer digitaler Dienstleistungen die Barrierefreiheit gewährleisten, indem sie anerkannte Standards und internationale Richtlinien einhalten. Die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs ist an geeigneter Stelle in der Gesetzgebung festzuhalten. Um in der Praxis die Nutzbarkeit des eUmzugs durch Menschen mit Beeinträchtigungen sicherzustellen, ist es zudem notwendig, dass auch die restliche IT-Umgebung der Gemeinden und ihre Webseiten barrierefrei sind. Das ist jedoch oftmals nicht der Fall. So sind z.B. Informationen der Gemeinden oftmals in nicht barrierefreien PDF-Formaten verfasst oder werden in rein visuellen Tutorial-Videos gezeigt, wodurch sie für Menschen mit Sehbehinderungen nicht zugänglich sind. Die vollständige Nutzbarkeit von digitalen Dienstleistungen muss deshalb durch betroffene Nutzerexperten geprüft werden, fordert die kbk in ihrer Stellungnahme.