Kurzmeldungen: Umsetzung Behindertenkonzept

Behindertenleistungsgesetz: Fachstellen werden aufgebaut

Am:

Die Vorbereitungen zum Behindertenleistungsgesetz (BLG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, nehmen weiter Formen an. Das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat zwei Schlüsselstellen für die Einführung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG) geschaffen. Eine vom AIS unabhängige Bedarfsprüfstelle wurde beim Generalsekretariat der GSI eingerichtet und wird auf Anfrage aktiv. Des Weiteren wurde im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt. Darüber hat der Kanton am 26. September in einer Medienmitteilung informiert.

Vernehmlassungsantwort der kbk zur Behindertenleistungsverordnung (BLV)

Am:

Bis zum 24. Mai 2023 konnten im Rahmen der Vernehmlassung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen/Behindertenleistungsverordnung (BLV) Antworten eingereicht werden. Die kbk hat sich auch an der Vernehmlassung beteiligt. Sie finden hier die Tabelle mit allen Antworten und Vorschlägen der kbk.

Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) präzisiert die Regulierungen aus dem Behindertenleistungsgesetz (BLG) insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Gesetzes.

Vernehmlassung Behindertenleistungsverordnung 

Am:

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) führt zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen/Behindertenleistungsverordnung (BLV) ein Konsultationsverfahren durch. Die Verordnung präzisiert und ergänzt die Bestimmungen aus dem Behindertenleistungsgesetz (BLG), welches im letzten Dezember in erster Lesung im Grossen Rat behandelt wurde. Damit ist auch die Verordnung für von zentraler Bedeutung. Die Konsultation dauert vom 29. März bis 24. Mai (deutsch) bzw. vom 1. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 (französisch). Sie finden die Unterlagen hier.

Die kbk koordiniert eine Vernehmlassungsantwort. Melden Sie Ihren Anliegen an: geschaeftsleitung@kbk.ch

BLG: Ausschreibung für Bedarfsprüfungsstelle gestartet

Am:

Der Kanton Bern will die Finanzierung für Menschen mit Behinderungen umstellen. Neu sollen ihnen Budgets für die Unterstützungsleistungen direkt zugesprochen werden. Menschen mit Behinderungen haben dadurch beispielsweise die Möglichkeit zu wählen, ob sie in einem Heim oder zu Hause
Betreuungsleistungen beziehen möchten. Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) regelt diese neue Art der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Es soll am 1.1.2024 in Kraft treten.

Die Aufbauarbeiten sind bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) im Gange. Mittels einer Simap-Ausschreibung sucht sie eine externe Partnerin für die Aufgaben der Bedarfsprüfungsstelle. Diese soll den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen gegenprüfen und bemessen, so dass der Kanton über die konkrete Leistungshöhe entscheiden kann. Zur Medienmitteilung des GSI