Kurzmeldungen

Behindertenleistungsgesetz (BLG) und Weiteres aus der Sommersession 2023 des Grossen Rats

Am:

Behindertenleistungsgesetz (BLG) in zweiter Lesung angenommen!

Im Rahmen der Sommersession des Grossen Rats des Kantons Berns fand die zweite Lesung des Behindertenleistungsgesetzes (BLG) statt. Es wurde in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Mehr Informationen zum Beschluss des Grossen Rats finden Sie hier. Ebenso gibt es einen Artikel in der Berner Zeitung.

In der zweiten Lesung wurden nochmals einige Details debattiert, wobei diverse Punkte nun erst noch in der Verordnung geregelt werden, die noch in Bearbeitung ist. Dazu gehören etwa die Wohnsitzfrist oder die Angehörigendefinition. Klar ist aber, dass mit Inkrafttreten des BLGs viele Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmungsrechte erhalten werden.

Weitere Informationen zum Gesetz und dem Inkrafttreten folgen, sobald sie bekannt sind. Die kbk begrüsst die Annahme des BLGs und wird sich weiter für eine konsequente Umsetzung des Gesetzes einsetzen.

 

Postulatsbericht: Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern

Nach der zweiten Lesung des BLGs fand in der Sommersession auch die Debatte um den Postulatsbericht zur Amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache statt. In besagtem Bericht kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass derzeit auf kantonaler Ebene kein Handlungsbedarf besteht. In der folgenden Debatte stiess dieses Fazit auf einige Kritik.

In der Schlussabstimmung wurde der Bericht zur Kenntnis genommen, aber zugleich um eine Planungserklärung erweitert. Demnach muss der Regierungsrat nun weiter prüfen, wie die Situation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen verbessert werden kann.

Sie finden hier weitere Informationen zum Beschluss des Grossen Rats und hier finden Sie eine Stellungnahme der IGGH.  Ebenso gibt es einen sehr interessanten Bericht von Mirjam Münger bei Reporter:Innen ohne Barrieren. Sie können diesen hier lesen.

 

Rückblick auf die Sommersession: Weitere Vorstösse

In der Sommersession des Grossen Rats wurden zusätzlich weitere Geschäfte behandelt, die den Behindertenbereich betreffen. Durch die Annahme der Motion "Durchschnittliche Wartezeiten für Abklärungen im Autismusbereich von bis zu 18 Monaten sind eine Zumutung!" muss der Regierungsrat nun Massnahmen treffen, um eine ausreichende Versorgung von Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen zu gewährleisten. Ebenso sollen die Wartezeiten für eine Abklärung reduziert werden.

Die Motion "Durchlässigkeit im VSG anpassen" wiederum verlangte eine Änderung bei der Regelung der integrativen Beschulung im Volksschulgesetz, wonach die integrative Beschulung anstatt "in der Regel" nur noch «soweit möglich und sinnvoll» durchgeführt werden soll. Durch die Annahme als Postulat muss der Regierungsrat nun vertieft mögliche Anpassungen und Massnahmen in dem Bereich prüfen.

Ebenso gab es weitere Vorstösse zu Themen wie der psychischen Gesundheit oder zu Fragen bezüglich der Finanzierung von Institutionen. Die kbk hat eine Liste der Vorstösse erstellt, sortiert nach Stichworten. Sie finden diese Liste hier.

Prix Printemps

Am:

Seit 2012 zeichnet der Prix Printemps jedes Jahr innovative Projekte im Kanton Bern aus, die vor allem Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene mit Behinderungen in Übergangssituationen, Wohnfragen, Berufsbildung und Freizeit unterstützen. Vergeben werden jährlich 60'000 CHF, die auf die ausgezeichneten Projekte verteilt werden. Die Geschäftsleiterin der kbk ist dabei in der Jury. Hier finden Sie Informationen zu den bisher ausgezeichneten Projekten.

Haben auch Sie ein Projekt einem dieser Bereiche? Dann reichen Sie Ihr Projekt bis am 31. Oktober 2023 für den Prix Printemps 2024 ein. Die Projekteingabe ist hier möglich. Hier finden Sie zudem weitere Informationen. Kennen Sie andere Personen im Kanton Bern mit spannenden Projekten? Dann dürfen Sie die Informationen gerne weiterleiten.

Vernehmlassungsantwort der kbk zur Behindertenleistungsverordnung (BLV)

Am:

Bis zum 24. Mai 2023 konnten im Rahmen der Vernehmlassung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen/Behindertenleistungsverordnung (BLV) Antworten eingereicht werden. Die kbk hat sich auch an der Vernehmlassung beteiligt. Sie finden hier die Tabelle mit allen Antworten und Vorschlägen der kbk.

Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) präzisiert die Regulierungen aus dem Behindertenleistungsgesetz (BLG) insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Gesetzes.

Tagung Behindertengleichstellungsrecht am 27. Juni 2023 in Basel

Am:

Die Tagung wird gemeinsam von der Juristischen Fakultät der Universität Basel, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und dem Dachverband Inclusion Handicap veranstaltet. Das diesjährige Thema ist die inklusive Bildung. Zum ersten Mal steht dieses Jahr die Möglichkeit der Teilnahme in Leichter Sprache zur Verfügung. Mehr Informationen auf der Homepage der Tagung.

Die kbk begleitet ab Bern Menschen, die auf die leichte Sprache angewiesen sind, an die Tagung.
Vorgesehen ist eine Teilnahme bis und mit Mittagessen. Anschliessend macht eine Fachexpertin in Leichter Sprache eine Stadtführung. Weitere Informationen finden Sie auf Participa (offline).