Kurzmeldungen

Behindertenleistungsgesetz (BLG) und Weiteres aus der Sommersession 2023 des Grossen Rats

Behindertenleistungsgesetz (BLG) in zweiter Lesung angenommen!

Im Rahmen der Sommersession des Grossen Rats des Kantons Berns fand die zweite Lesung des Behindertenleistungsgesetzes (BLG) statt. Es wurde in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Mehr Informationen zum Beschluss des Grossen Rats finden Sie hier. Ebenso gibt es einen Artikel in der Berner Zeitung.

In der zweiten Lesung wurden nochmals einige Details debattiert, wobei diverse Punkte nun erst noch in der Verordnung geregelt werden, die noch in Bearbeitung ist. Dazu gehören etwa die Wohnsitzfrist oder die Angehörigendefinition. Klar ist aber, dass mit Inkrafttreten des BLGs viele Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmungsrechte erhalten werden.

Weitere Informationen zum Gesetz und dem Inkrafttreten folgen, sobald sie bekannt sind. Die kbk begrüsst die Annahme des BLGs und wird sich weiter für eine konsequente Umsetzung des Gesetzes einsetzen.

 

Postulatsbericht: Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern

Nach der zweiten Lesung des BLGs fand in der Sommersession auch die Debatte um den Postulatsbericht zur Amtlichen Anerkennung der Gebärdensprache statt. In besagtem Bericht kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass derzeit auf kantonaler Ebene kein Handlungsbedarf besteht. In der folgenden Debatte stiess dieses Fazit auf einige Kritik.

In der Schlussabstimmung wurde der Bericht zur Kenntnis genommen, aber zugleich um eine Planungserklärung erweitert. Demnach muss der Regierungsrat nun weiter prüfen, wie die Situation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen verbessert werden kann.

Sie finden hier weitere Informationen zum Beschluss des Grossen Rats und hier finden Sie eine Stellungnahme der IGGH.  Ebenso gibt es einen sehr interessanten Bericht von Mirjam Münger bei Reporter:Innen ohne Barrieren. Sie können diesen hier lesen.

 

Rückblick auf die Sommersession: Weitere Vorstösse

In der Sommersession des Grossen Rats wurden zusätzlich weitere Geschäfte behandelt, die den Behindertenbereich betreffen. Durch die Annahme der Motion "Durchschnittliche Wartezeiten für Abklärungen im Autismusbereich von bis zu 18 Monaten sind eine Zumutung!" muss der Regierungsrat nun Massnahmen treffen, um eine ausreichende Versorgung von Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen zu gewährleisten. Ebenso sollen die Wartezeiten für eine Abklärung reduziert werden.

Die Motion "Durchlässigkeit im VSG anpassen" wiederum verlangte eine Änderung bei der Regelung der integrativen Beschulung im Volksschulgesetz, wonach die integrative Beschulung anstatt "in der Regel" nur noch «soweit möglich und sinnvoll» durchgeführt werden soll. Durch die Annahme als Postulat muss der Regierungsrat nun vertieft mögliche Anpassungen und Massnahmen in dem Bereich prüfen.

Ebenso gab es weitere Vorstösse zu Themen wie der psychischen Gesundheit oder zu Fragen bezüglich der Finanzierung von Institutionen. Die kbk hat eine Liste der Vorstösse erstellt, sortiert nach Stichworten. Sie finden diese Liste hier.

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