Vorstand
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Vereinszwecks. Er
- vertritt den Verein nach aussen,
- bereitet die Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus,
- nimmt zu politischen Geschäften Stellung,
- schliesst Leistungsaufträge und Verträge ab,
- entscheidet über Logo, Erscheinungsbild und Corporate Identity,
- entscheidet über Bei- und Austritt bei andern Organisationen,
- ist zuständig für die interne Organisation, für die Bildung von Aufgabenbereichen und für die Delegation von Aufgaben,
- setzt Projekt- und Arbeitsgruppen ein und erlässt das Geschäftsreglement sowie zusätzlich notwendige Reglemente und Weisungen,
- regelt die Zeichnungsberechtigung,
- stellt die Geschäftsleitung an und hat die Personalverantwortung inne,
- entscheidet über die Reduktion des Mitgliederbeitrags.
Der Vorstand setzt sich aus Vertretern von Behindertenorganisationen (Fach- und Selbsthilfe) zusammen. Menschen mit und ohne Behinderung treffen sich zu 6 – 8 Sitzungen jährlich. Die Vorstandsmitglieder vertreten möglichst alle Behinderungsarten.
Informieren Sie sich über die Vorstandszusammensetzung (pdf).