Vorstand

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Vereinszwecks. Er

  • vertritt den Verein nach aussen,
  • bereitet die Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus,
  • nimmt zu politischen Geschäften Stellung,
  • schliesst Leistungsaufträge und Verträge ab,
  • entscheidet über Logo, Erscheinungsbild und Corporate Identity,
  • entscheidet über Bei- und Austritt bei andern Organisationen,
  • ist zuständig für die interne Organisation, für die Bildung von Aufgabenbereichen und für die Delegation von Aufgaben,
  • setzt Projekt- und Arbeitsgruppen ein und erlässt das Geschäftsreglement sowie zusätzlich notwendige Reglemente und Weisungen,
  • regelt die Zeichnungsberechtigung,
  • stellt die Geschäftsleitung an und hat die Personalverantwortung inne,
  • entscheidet über die Reduktion des Mitgliederbeitrags.

Der Vorstand setzt sich aus Vertretern von Behindertenorganisationen (Fach- und Selbsthilfe) zusammen. Menschen mit und ohne Behinderung  treffen sich zu 6 – 8 Sitzungen jährlich. Die Vorstandsmitglieder vertreten möglichst alle Behinderungsarten.

Informieren Sie sich über die Vorstandszusammensetzung (pdf).