Kurzmeldungen: Umsetzung Behindertenkonzept

Dokumente und Informationen zum Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Am:

Am 1. Januar 2024 trat das Behindertenleistungsgesetz (BLG) im Kanton Bern in Kraft. Zum Inkrafttreten veröffentlicht der Kanton Bern laufend neue Informationen. Für den Einstieg konsultieren Sie am besten die Seite: https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/soziales/behinderung/blg.html

Oder Sie navigieren direkt zu der Rubrik Downloads. Dort gibt es Dokumente zu diversen Themen. Einen ersten Überblick bieten die drei Broschüren im PDF-Format:

1 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim wohnen

2 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Wohnheime

3 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen

Anschliessend geben Faktenblätter vertieft Auskunft über verschiedene Themen. Weitere Dokumente, etwa Broschüren in Leichter Sprache, sind noch in Arbeit.

Bekannt ist inzwischen auch, dass die FIB schoebe AG (Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung) die Bedarfsermittlungen für Privatwohnende durchführen wird. Deren Homepage finden Sie hier. Zusätzlich finden Sie hier die Seite in leichter Sprache.

Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Am:

Per 1. Januar 2024 wird im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen kurz Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft treten. Der Kanton vollzieht damit den Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung. Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Leistungserbringer. Künftig wird der individuelle Bedarf jedes Menschen mit Behinderung durch Experten einer neuen Fachstelle bzw. der Institutionen abgeklärt. Im Zentrum steht die Frage, was die Person mit Behinderung im Alltag benötigt. Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Das Ergebnis wird von unabhängigen Spezialisten geprüft.

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Regierungsrat nun noch die Verordnung zum Gesetz verabschiedet. Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) konkretisiert diverse Aspekte des Gesetzes.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Bern vom 30. November.

Behindertenleistungsgesetz: Fachstellen werden aufgebaut

Am:

Die Vorbereitungen zum Behindertenleistungsgesetz (BLG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, nehmen weiter Formen an. Das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat zwei Schlüsselstellen für die Einführung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG) geschaffen. Eine vom AIS unabhängige Bedarfsprüfstelle wurde beim Generalsekretariat der GSI eingerichtet und wird auf Anfrage aktiv. Des Weiteren wurde im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt. Darüber hat der Kanton am 26. September in einer Medienmitteilung informiert.

Vernehmlassungsantwort der kbk zur Behindertenleistungsverordnung (BLV)

Am:

Bis zum 24. Mai 2023 konnten im Rahmen der Vernehmlassung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen/Behindertenleistungsverordnung (BLV) Antworten eingereicht werden. Die kbk hat sich auch an der Vernehmlassung beteiligt. Sie finden hier die Tabelle mit allen Antworten und Vorschlägen der kbk.

Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) präzisiert die Regulierungen aus dem Behindertenleistungsgesetz (BLG) insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Gesetzes.

Vernehmlassung Behindertenleistungsverordnung 

Am:

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) führt zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen/Behindertenleistungsverordnung (BLV) ein Konsultationsverfahren durch. Die Verordnung präzisiert und ergänzt die Bestimmungen aus dem Behindertenleistungsgesetz (BLG), welches im letzten Dezember in erster Lesung im Grossen Rat behandelt wurde. Damit ist auch die Verordnung für von zentraler Bedeutung. Die Konsultation dauert vom 29. März bis 24. Mai (deutsch) bzw. vom 1. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 (französisch). Sie finden die Unterlagen hier.

Die kbk koordiniert eine Vernehmlassungsantwort. Melden Sie Ihren Anliegen an: geschaeftsleitung@kbk.ch