Kurzmeldungen

Terminblocker- Publikumsteilnahme Wintersession BLG-Debatte

Am:

In der kommenden Wintersession wird im Grossen Rat (GR) über das Behindertenleistungsgesetz (BLG) debattiert. Wir möchten gemeinsam mit euch die Beratung vor Ort auf der Zuschauertribüne im Berner Rathaus mitverfolgen und sichtbar sein. Die Session wird zwischen dem 28. November und 8. Dezember 2022 stattfinden. Das genaue Datum während dieser zwei Wochen, an dem das BLG behandelt wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass das BLG eher in der zweiten Sessionswoche an der Reihe sein wird. Sobald das Datum bekannt ist, werden wir euch darüber informieren, damit ihr das Datum reservieren könnt. Provisorisches Sessionsprogramm des GR; Daten Wintersession 2022

Studie: Wie wollen Menschen mit Beeinträchtigung wohnen?

Am:

Menschen mit Beeinträchtigung sind im Alltag häufig auf Unterstützung angewiesen. Dies beeinflusst, wie sie wohnen. Ein Team der Hochschule Luzern (HSLU) hat im Auftrag von Partnerorganisationen in einer Studie untersucht, wie zufrieden Betroffene im Kanton Luzern mit ihrer Wohnsituation sind und wie sie in Zukunft wohnen wollen. Ein wichtiges Ergebnis der Studie lautet: «Bei Erwachsenen, die heute in stationären Wohnformen leben, ist ein deutlicher Wunsch nach mehr Autonomie erkennbar – viele von ihnen möchten gerne allein oder zu zweit, mit einer Lebenspartnerin oder -partner zusammenwohnen. «Damit das möglich wäre, wünschen sich die Betroffenen Unterstützungsleistungen, die besser an ihre Bedürfnisse angepasst sind», sagt Stalder. Bedarfsgerechte Dienstleistungen, die die individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen, müssten ausgebaut werden.»

Den Artikel zur Studie über participa.ch finden

Vernehmlassung zur Änderung der Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (digitaler Umzug)

Am:

Mit der Revision sollen die Gemeinden verpflichtet werden, den digitalen Umzug anzubieten. Damit soll es für Bürgerinnen und Bürger künftig möglich sein, sich bei einem Umzug in allen Berner Gemeinden digital oder persönlich anzumelden. Die kbk hat zu diesem Vorhaben unter Einbezug von betroffenen Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme begrüsst sie die vorgesehene Änderung, da digitale Dienstleistungen die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen mit öffentlichen Stellen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe erleichtern können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein diskriminierungs- und barrierefreier Zugang zu digitalen Leistungen, wie er sich aus der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot), dem Behinderten- gleichstellungsgesetz und aus der UNO-Behindertenrechtskonvention ergibt. Die kbk fordert entsprechend, dass die Gemeinden bei der Umsetzung des eUmzugs und weiterer digitaler Dienstleistungen die Barrierefreiheit gewährleisten, indem sie anerkannte Standards und internationale Richtlinien einhalten. Die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs ist an geeigneter Stelle in der Gesetzgebung festzuhalten. Um in der Praxis die Nutzbarkeit des eUmzugs durch Menschen mit Beeinträchtigungen sicherzustellen, ist es zudem notwendig, dass auch die restliche IT-Umgebung der Gemeinden und ihre Webseiten barrierefrei sind. Das ist jedoch oftmals nicht der Fall. So sind z.B. Informationen der Gemeinden oftmals in nicht barrierefreien PDF-Formaten verfasst oder werden in rein visuellen Tutorial-Videos gezeigt, wodurch sie für Menschen mit Sehbehinderungen nicht zugänglich sind. Die vollständige Nutzbarkeit von digitalen Dienstleistungen muss deshalb durch betroffene Nutzerexperten geprüft werden, fordert die kbk in ihrer Stellungnahme.

Aufruf: Rückmeldungen zum Volksschulgesetz VSG und zum Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG)

Am:

Im Januar 2022 haben wir Sie gebeten, uns Ihre Beobachtungen zu den neuen gesetzlichen Grundlagen im Bereich Kinder mit Behinderungen zu melden. Insbesondere zum Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) sind seither Rückmeldungen eingegangen. Uns interessieren aber nicht nur Ihre Rückmeldungen zum KFSG, sondern auch zum Volksschulgesetz (VSG). Deshalb wiederholen wir den Aufruf zur Umfrage von Yvonne Brütsch gerne. Zusammengefasst geht es dabei darum, Ihre Beobachtungen zu den Auswirkungen der neuen Regelungen zu erfahren:

  • Wo ergeben sich Verbesserungen?
  • Was ist weiterhin unbefriedigend?
  • Wo entstehen neue Schwierigkeiten und Probleme?

Für Ihre Rückmeldungen bis Ende Oktober 2022 an geschäftsleitung@kbk.ch sind wir Ihnen dankbar. Wie ursprünglich geplant, werden wir sie sammeln und an einer der nächsten Mitgliederversammlungen über Handlungsbedarf und verschiedene Handlungsmöglichkeiten diskutieren.