Kurzmeldungen: Hindernisfreies Bauen

Hindernisfreies Bauen im Kanton Bern gesetzlich verankert

Am:

Der Grosse Rat hat in der Juni-Session das revidierte Baugesetz verabschiedet. Damit hat er auch dem hindernisfreie Bauen und dem anpassbaren Wohnungsbau zugestimmt, beides ist neu im Art. 22 des Baugesetzes verankert. Gebäude ab 4 Wohnungen und mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen in Zukunft zugänglich und benutzbar sein. Bisher war nur die Zugänglichkeit geregelt. Die kbk hat die Änderung gemeinsam mit der Fachstelle Hindernisfreies Bauen von Procap angestrebt, Béatrice Stucki hat die Forderung mit einer überparteilichen Motion in den Grossen Rat gebracht. Zum Geschäft

Hindernisfrei – ein MUSS in der Ausbildung von Planungs-, Bau- und IT-Fachleuten

Am:

Unser Vorstandsmitglied Béatrice Stucki reichte im September 2015 zusammen mit einer Parteikollegin die Motion „Hindernisfrei – ein MUSS in der Ausbildung von Planungs-, Bau und IT-Fachleuten“ ein. Der Regierungsrat wurde beauftragt, das Unterrichten von Theorie und Praxis zu hindernisfreiem Planen und Bauen und barrierefreiem Zugang zu virtuellen Medien in die Leistungsverträge an den Fachhochschulen, Berufsfachschulen und der Technischen Fachschule Bern aufzunehmen. Die demografische Entwicklung zeigt, dass der Anteil von Menschen mit Behinderung rasant wächst. Lebensraum und Umwelt müssen also hindernisfrei gestaltet werden, damit die Menschen möglichst selbstständig und möglichst lange selbstständig leben können. Damit hindernisfrei und barrierefrei geplant, gebaut und programmiert wird, müssen alle relevanten Planer und Fachleute der Bau- und IT-Branche sensibilisiert und entsprechend aus- und weitergebildet werden. Der Regierungsrat ist in seiner Antwort bereit den Vorstoss als Richtlinienmotion entgegen zu nehmen. In der Junisession wurde der Antrag angenommen und die Motion überwiesen. zum Geschäft