Kinder und Jugendliche

Kurzmeldungen: Bildung

Finanzierung Gegengutachten

Am:

Viele Eltern meldeten uns ihren Unmut über die neuen Regelungen bei der Kostenbeteiligung für die stationäre Unterbringung von Kindern mit Behinderungen. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen und  unseren Mitglieder im Sommer einen Spendenaufruf für die "Mitfinanzierung eines Gegengutachtens für Elternbeiträge" geschickt. Da dieses Gutachten dringend war, wurde es "vorfinanziert", in der Hoffnung, den gesamten Betrag durch Spenden decken zu können.

Das Gutachten ist publiziert und zeigt für den Kanton Bern umfangreichen Handlungsbedarf.

Alle Infos zum Gutachten findet Sie hier: https://www.procap-bern.ch/aktuelles/artikel/rechtsgutachen-kostenbeteiligung-bei-stationaerer-unterbringung-von-kindern-mit-behinderungen.

Wir freuen uns sehr, dass der Berner Grossrat am 6. September eine entsprechende und breit abgestützte überparteiliche Motion einstimmig mit 146:0 Stimmen angenommen hat. Die Motion bringt für Familien von Kindern mit Behinderungen, die in einer Sonderschule übernachten grosse Erleichterungen.

Alle Infos zur Motion findet Sie hier: https://www.procap-bern.ch/aktuelles/artikel/grosser-erfolg-fuer-kinder-mit-behinderungen-und-ihre-familie.

An dieser Stelle möchten wir all jenen danken, die bereits einen Beitrag gespendet haben.

Gleichzeitig möchten wir nochmals einen Spendenaufruf machen, weil die Kosten noch lange nicht gedeckt sind. Jetzt, wo es dem Jahresende zu geht, finden sich bestimmt hier und dort noch ein paar Franken, die gespendet werden können oder verwendet werden sollten. Vielen Dank zum Voraus!

Wir hoffen, dass sich möglichst Viele an den Kosten des Gegengutachtens beteiligen, da es doch alle Kinder mit einer Behinderung treffen kann.

Für Fragen stehen Anita Advani (anita.advani@procap.ch) und Susanne Gutbrod-Kunkler (geschaeftsleitung@kbk.ch) Ihnen gerne zur Verfügung.

Spenden mit dem Vermerk: «Gegengutachten» bitte auf folgendes Konto: CH13 0900 0000 3044 1559 4, Kantonale Behindertenkonferenz Bern.

Aufruf: Rückmeldungen zum Volksschulgesetz VSG und zum Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG)

Am:

Im Januar 2022 haben wir Sie gebeten, uns Ihre Beobachtungen zu den neuen gesetzlichen Grundlagen im Bereich Kinder mit Behinderungen zu melden. Insbesondere zum Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) sind seither Rückmeldungen eingegangen. Uns interessieren aber nicht nur Ihre Rückmeldungen zum KFSG, sondern auch zum Volksschulgesetz (VSG). Deshalb wiederholen wir den Aufruf zur Umfrage von Yvonne Brütsch gerne. Zusammengefasst geht es dabei darum, Ihre Beobachtungen zu den Auswirkungen der neuen Regelungen zu erfahren:

  • Wo ergeben sich Verbesserungen?
  • Was ist weiterhin unbefriedigend?
  • Wo entstehen neue Schwierigkeiten und Probleme?

Für Ihre Rückmeldungen bis Ende Oktober 2022 an geschäftsleitung@kbk.ch sind wir Ihnen dankbar. Wie ursprünglich geplant, werden wir sie sammeln und an einer der nächsten Mitgliederversammlungen über Handlungsbedarf und verschiedene Handlungsmöglichkeiten diskutieren.

Antwort des Bundesrates auf eine Frage von National Roduit, ob die im Rahmen des NFA gemachten Versprechungen in Bezug auf die Sonderpädagogik nach wie vor gültig sind:

Am:

Frage auf Deutsch:
Das NFA-Faktenblatt 16 hält Folgendes fest: "Die Sonderschulung umfasst auch Leistungen in den Bereichen heilpädagogische Früherziehung, pädagogisch-therapeutische Massnahmen, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transporte." Unter Bezugnahme auf die Verfassung wird zudem präzisiert: "Die Verwandtenunterstützung im Bereich der Sonderschulung würde der Unentgeltlichkeit des Schulunterrichts widersprechen." Werden diese Grundsätze nach Auffassung des Bundesrates in
allen Kantonen beachtet?

Deutsche Übersetzung (Deepl) der Antwort (hier Originalantwort auf Französisch): Das NFA-Faktenblatt 16 ist nach wie vor gültig. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kantone vollständig für die Sonderausbildung verantwortlich. Zuvor leistete der Bund finanzielle Beiträge auf der Grundlage der Invalidenversicherung. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sorgt für die Umsetzung des Sonderpädagogik-Konkordats. Dieses Konkordat trat am 1. Januar 2011 in Kraft und 16 Kantone sind ihm beigetreten. In Artikel 2 Buchstabe c des Konkordats heißt es: "Im Bereich der Sonderpädagogik gilt der Grundsatz der Unentgeltlichkeit; von den Inhabern der elterlichen Sorge kann eine finanzielle Beteiligung an der Verpflegung und Betreuung verlangt werden". Dem Schweizerischen Zentrum für Heilpädagogik (SZH) als Fachstelle der EDK für
Sonderpädagogik ist nicht bekannt, dass Kantone oder Gemeinden andere finanzielle Beiträge als die in Artikel 2 Buchstabe c des Konkordats vorgesehenen verlangen. Bezüglich des geforderten Beitrags für die Mahlzeiten zeigt eine Studie des Preisüberwachers aus dem Jahr 2019, dass der Betrag von den Kantonen nicht identisch berechnet wird. Laut dieser Studie sollte der geforderte Beitrag auf der Grundlage der Kosten berechnet werden, die den Unterhaltspflichtigen aufgrund der Abwesenheit des Kindes oder Jugendlichen erspart bleiben. Im Jahr 2019 waren die von vielen Kantonen geforderten Beiträge jedoch zu hoch. Es gibt keine neue Studie, die mögliche Verbesserungen aufzeigt, die diese Kantone seither vorgenommen haben

Kinder mit Behinderungen: Monitoring der Veränderungen - Wir brauchen Ihre Rückmeldungen!

Am:

Seit dem 1.1.2022 haben die Zuständigkeiten im Bereich Kinder mit Behinderungen geändert. Neu sind neben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI auch die Bildungs- und Kulturdirektion BKD sowie die Direktion für Inneres und Justiz DIJ zuständig. Eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der DIJ. In allen drei Zuständigkeitsbereichen sind seit dem 1.1.2022 neue gesetzliche Grundlagen in Kraft – nämlich das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote SLG, das revidierte Volksschulgesetz VSG und das Kinderförderschutzgesetz KFSG. Um beobachten zu können, was diese Änderungen in der Praxis bewirken, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Hintergrundinformationen (pdf)