Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die UNO Generalversammlung 2006, wurden die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet. Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Informationen (pdf)