«Unabhängig davon, ob jemand in einer geschützten Werkstätte oder in einer Beschäftigungsgruppe eines Wohnheims arbeitet, einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt hat, selbständig tätig ist oder die eigenen Kinder betreut: Im Berner Modell wird Assistenz am Arbeitsplatz möglich.», informiert unsere Geschäftsleiterin Yvonne Brütsch in einem Artikel zum Berner Modell. Beitrag Zeitschrift "Behinderung und Politik"