Sozialpolitik

Kurzmeldungen: Änderung des Sozialhilfegesetztes

Sozialhilfegesetz und Steuergesetz: Volksvorschlag und Referendum eingereicht

Am:

Erfreulicherweise sind gegen beide Vorlagen genügend Unterschriften gesammelt worden. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird es zu Abstimmungen kommen. Besten Dank  an alle die mitgeholfen haben, die benötigte Unterschriftenzahl zu erreichen. Im Hinblick auf den Abstimmungskampf wird das Engagement aller gefragt sein. Die kbk unterstützt sowohl den Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz als auch das Referendum gegen das Steuergesetz. Medienmitteilung Referendumskomitee Steuergesetz, Medienmitteilung Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz (nicht mehr online)

Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz

Am:

Die kbk unterstützt den Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz, wie von der Mitgliederversammlung am 30. Mai beschlossen. Die vom Grossen Rat beschlossenen Kürzungen in der Sozialhilfe von 8% hätten gravierende Folgen für die Betroffenen. Die kbk ist der Meinung, dass sich die Unterstützungsleistungen in der Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien richten sollen. Diese basieren auf einem breiten nationalen Konsens und sichern den SozialhilfeempfängerInnen eine minimale Existenz. Die kbk unterstützt den Vorschlag, dass Personen, welche nach dem Erreichen des 55. Altersjahr ihre Stelle verlieren, nach den Ansätzen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung unterstützt werden. Unterschreiben Sie den Volksvorschlag online: www.wirksame-sozialhilfe.ch (nicht mehr online)

Stellungnahme kbk: Abschaffung des ZUD

Am:

Die kbk wehrt sich gegen die Abschaffung des Zuschusses nach Dekret ZuD. Der ZuD ermöglicht es, Menschen mit einer Behinderung selbständig zu leben und entlastet Angehörige von erwachsenen Menschen mit Behinderung finanziell. Die Finanzierungslücken, die wegen der Abschaffung des ZuD entstehen, lassen sich nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen schliessen. Vernehmlassungsantwort (pdf)

Stellungnahme kbk: Vernehmlassung Sozialhilfegesetz

Am:

Die kbk setzt sich dafür ein, dass der Zuschuss nach Dekret (ZuD) bis zur Einführung der Subjektfinanzierung im Behindertenbereich aufrechterhalten wird. Denn die Leistungen nach ZuD ermöglichen heute oft auf unbürokratische Weise, dass gerade Menschen mit Behinderung, die mit Assistenzleistungen oder Spitex selbständig wohnen, damit ihre Selbständigkeit aufrecht erhalten können. Bei der Ausgestaltung der Subjektfinanzierung ist dann darauf zu achten, dass Leistungen, die bisher über das ZuD finanziert wurden und einem behinderungsbedingten Mehrbedarf entsprechen, weiterhin finanziert werden können. Lesen Sie unsere Vernehmlassungsantwort (pdf). Der Regierungsrat hat die Forderung der kbk aufgenommen und beantragt dem Grossen Rat die vorläufige Beibehaltung des ZuD.