Kurzmeldungen: Umsetzung Behindertenkonzept

Der Gesetzesentwurf zum neuen Behindertenleistungsgesetz (BLG) liegt vor

Am:

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 6. Juli 2022 das BLG zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Damit soll den Menschen mit Behinderungen ein möglichst eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben sowie die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Zu den Unterlagen (Gesetzesentwurf, Vortrag, Bericht über die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens)

Der Entwurf des BLG soll das Behindertenkonzept des Kantons Bern von 2011 umsetzen. Dass der Gesetzesentwurf nun nach dieser langen Zeit endlich vorliegt, begrüsst die kbk. Das BLG ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auch mit Blick auf die UNO-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz 2014 beigetreten ist. Aus Sicht der kbk besteht allerdings noch Verbesserungspotenzial, damit die Grundsätze von Wahlfreiheit und Selbstbestimmung auch wirklich umgesetzt werden können. Die kbk wird nun zusammen mit den Betroffenen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen gegenüber dem Grossen Rat vertreten.

Selbstbestimmung und Wahlfreiheit: kbk fordert konsequente Umsetzung

Am:

Menschen mit Behinderungen warten seit langem auf mehr Selbstbestimmung. Mit dem BLG macht der Kanton einen zögerlichen Schritt in die richtige Richtung. Die kbk fordert in ihrer Vernemlassungsantwort die konsequente Umsetzung von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit. Die Orientierung am individuellen Bedarf unterstützt die kbk, folglich lehnt sie die Obergrenzen ab. Medienmitteilung (pdf), Vernehmlassungsantwort kbk (pdf), Vernehmlassungsunterlagen