Kurzmeldungen: Umsetzung Behindertenkonzept

BLG: Ausschreibung für Bedarfsprüfungsstelle gestartet

Am:

Der Kanton Bern will die Finanzierung für Menschen mit Behinderungen umstellen. Neu sollen ihnen Budgets für die Unterstützungsleistungen direkt zugesprochen werden. Menschen mit Behinderungen haben dadurch beispielsweise die Möglichkeit zu wählen, ob sie in einem Heim oder zu Hause
Betreuungsleistungen beziehen möchten. Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) regelt diese neue Art der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Es soll am 1.1.2024 in Kraft treten.

Die Aufbauarbeiten sind bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) im Gange. Mittels einer Simap-Ausschreibung sucht sie eine externe Partnerin für die Aufgaben der Bedarfsprüfungsstelle. Diese soll den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen gegenprüfen und bemessen, so dass der Kanton über die konkrete Leistungshöhe entscheiden kann. Zur Medienmitteilung des GSI

Grosser Rat: Erste Lesung Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Bild: Debatte zum BLG im Grossratssaal Bern

Am:

Am letzten Mittwoch hat das BLG eine erste Hürde genommen. Damit sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern. Dieses Ziel ist unbestritten, wie die Debatte gezeigt hat.

Einige aus unserer Sicht kritischen Punkte wurden in der Gesetzesvorlage verbessert. So kann der Regierungsrat zwar weiterhin den maximalen Leistungsbezug via Verordnung festlegen, muss dabei aber den Einzelfall würdigen und für eine angemessene Bedarfsdeckung sorgen.

Andere Punkte wie die Definition der Angehörigen, das Ermöglichen von Assistenzleistungen auch für Kinder und Jugendliche oder die Wohnsitzfrist für die Anspruchsberechtigung wurden zur erneuten Prüfung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Mehrere wichtige Anliegen fanden im Grossen Rat aber leider keine Mehrheit: So räumt die Vorlage dem Regierungsrat in verschiedenen Artikeln weiterhin die Möglichkeit ein, die Wahlfreiheit der Betroffenen einzuschränken. Zudem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zwar in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Wie das geschehen soll bzw. mit welchen Leistungen der Kanton Bern diesen Einbezug künftig sicherstellen wird, bleibt jedoch offen.

Das BLG geht nun zurück an die vorberatende Kommission. Die zweite Lesung findet im Juni 2023 statt. Bleiben wir dran!

Terminblocker- Publikumsteilnahme Wintersession BLG-Debatte

Am:

In der kommenden Wintersession wird im Grossen Rat (GR) über das Behindertenleistungsgesetz (BLG) debattiert. Wir möchten gemeinsam mit euch die Beratung vor Ort auf der Zuschauertribüne im Berner Rathaus mitverfolgen und sichtbar sein. Die Session wird zwischen dem 28. November und 8. Dezember 2022 stattfinden. Das genaue Datum während dieser zwei Wochen, an dem das BLG behandelt wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass das BLG eher in der zweiten Sessionswoche an der Reihe sein wird. Sobald das Datum bekannt ist, werden wir euch darüber informieren, damit ihr das Datum reservieren könnt. Provisorisches Sessionsprogramm des GR; Daten Wintersession 2022