Kurzmeldungen

Vernehmlassung zur Änderung der Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (digitaler Umzug)

Am:

Mit der Revision sollen die Gemeinden verpflichtet werden, den digitalen Umzug anzubieten. Damit soll es für Bürgerinnen und Bürger künftig möglich sein, sich bei einem Umzug in allen Berner Gemeinden digital oder persönlich anzumelden. Die kbk hat zu diesem Vorhaben unter Einbezug von betroffenen Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme begrüsst sie die vorgesehene Änderung, da digitale Dienstleistungen die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen mit öffentlichen Stellen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe erleichtern können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein diskriminierungs- und barrierefreier Zugang zu digitalen Leistungen, wie er sich aus der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot), dem Behinderten- gleichstellungsgesetz und aus der UNO-Behindertenrechtskonvention ergibt. Die kbk fordert entsprechend, dass die Gemeinden bei der Umsetzung des eUmzugs und weiterer digitaler Dienstleistungen die Barrierefreiheit gewährleisten, indem sie anerkannte Standards und internationale Richtlinien einhalten. Die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs ist an geeigneter Stelle in der Gesetzgebung festzuhalten. Um in der Praxis die Nutzbarkeit des eUmzugs durch Menschen mit Beeinträchtigungen sicherzustellen, ist es zudem notwendig, dass auch die restliche IT-Umgebung der Gemeinden und ihre Webseiten barrierefrei sind. Das ist jedoch oftmals nicht der Fall. So sind z.B. Informationen der Gemeinden oftmals in nicht barrierefreien PDF-Formaten verfasst oder werden in rein visuellen Tutorial-Videos gezeigt, wodurch sie für Menschen mit Sehbehinderungen nicht zugänglich sind. Die vollständige Nutzbarkeit von digitalen Dienstleistungen muss deshalb durch betroffene Nutzerexperten geprüft werden, fordert die kbk in ihrer Stellungnahme.

Aufruf: Rückmeldungen zum Volksschulgesetz VSG und zum Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG)

Am:

Im Januar 2022 haben wir Sie gebeten, uns Ihre Beobachtungen zu den neuen gesetzlichen Grundlagen im Bereich Kinder mit Behinderungen zu melden. Insbesondere zum Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) sind seither Rückmeldungen eingegangen. Uns interessieren aber nicht nur Ihre Rückmeldungen zum KFSG, sondern auch zum Volksschulgesetz (VSG). Deshalb wiederholen wir den Aufruf zur Umfrage von Yvonne Brütsch gerne. Zusammengefasst geht es dabei darum, Ihre Beobachtungen zu den Auswirkungen der neuen Regelungen zu erfahren:

  • Wo ergeben sich Verbesserungen?
  • Was ist weiterhin unbefriedigend?
  • Wo entstehen neue Schwierigkeiten und Probleme?

Für Ihre Rückmeldungen bis Ende Oktober 2022 an geschäftsleitung@kbk.ch sind wir Ihnen dankbar. Wie ursprünglich geplant, werden wir sie sammeln und an einer der nächsten Mitgliederversammlungen über Handlungsbedarf und verschiedene Handlungsmöglichkeiten diskutieren.

Neuigkeiten aus der Ärgerbox - kleiner Erfolg

Am:

Bei der kbk ist von einer betroffenen Person die Meldung eingegangen, dass Passagiere in der Region Thun im Bus öfters darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass der Behindertenplatz bei Bedarf frei sein sollte. Diese Meldung haben wir zusammen mit der Anregung für eine Sensibilisierungskampagne, bei der STI Bus AG, welche die Busse für diese Region betreibt, eingebracht. Die STI Bus AG hat sehr positiv darauf reagiert und erwägt im nächsten Jahr eine Kommunikationskampagne zu starten.

Der Gesetzesentwurf zum neuen Behindertenleistungsgesetz (BLG) liegt vor

Am:

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 6. Juli 2022 das BLG zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Damit soll den Menschen mit Behinderungen ein möglichst eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben sowie die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Zu den Unterlagen (Gesetzesentwurf, Vortrag, Bericht über die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens)

Zur Medienkonferenz und Medienmitteilung vom 8. Juli 2022

Der Entwurf des BLG soll das Behindertenkonzept des Kantons Bern von 2011 umsetzen. Dass der Gesetzesentwurf nun nach dieser langen Zeit endlich vorliegt, begrüsst die kbk. Das BLG ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auch mit Blick auf die UNO-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz 2014 beigetreten ist. Aus Sicht der kbk besteht allerdings noch Verbesserungspotenzial, damit die Grundsätze von Wahlfreiheit und Selbstbestimmung auch wirklich umgesetzt werden können. Die kbk wird nun zusammen mit den Betroffenen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen gegenüber dem Grossen Rat vertreten.