Kurzmeldungen: UNO-Behindertenrechtskonvention

Arbeitsgruppe UNO-BRK

Am:

Für die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Bern haben sich rund zwanzig Interessierte gemeldet. Die Gruppe ist heterogen und besteht aus direkt Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen. Die erste Sitzung hat bereits im Februar stattgefunden. Es ist geplant eine erste Version der Massnahmenplanung an der Mitgliederversammlung vom Juni 2021 vorzustellen.

Neue Mission, Vision und Leitbild der kbk

Am:

Die Mitglieder verabschiedeten an der Mitgliederversammlung vom 1. Juli 2020 die vom Vorstand ausgearbeitete Mission, die Vision und das Leitbild ohne die strategischen Schwerpunkte. Die strategischen Schwerpunkte, welche einen Teil des Leitbildes darstellen, wurden an der Mitgliederversammlung thematisiert und werden voraussichtlich an der Mitgliederversammlung vom 16. September 2020 verabschiedet. Informationen (pdf), Mission, Vision, Leitbild (pdf)

UNO-BRK: Was macht die kbk?

Am:

2014 hat die Schweiz die UNO-BRK ratifiziert. Die kbk hat sich 2018 selbst dazu verpflichtet, sich für die Umsetzung im Kanton Bern aktiv einzusetzen. Am 9. Dezember 2019 entschied der Vorstand, ein Strategieprojekt zu lancieren. Somit wird die Chance wahrgenommen, die Umsetzung UNO-BRK als Anlass zu nehmen, um die zukünftige Ausrichtung der kbk zu klären. Informationen (pdf)

Was ist die UNO-Behindertenrechtskonvention?

Am:

Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die UNO Generalversammlung 2006, wurden die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet. Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Informationen (pdf)