Kurzmeldungen

Grosser Rat: Erste Lesung Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Viele Menschen mit Behinderungen sind unserem Aufruf gefolgt und haben die BLG-Debatte am 07.12.2022 im Berner Rathaus live mitverfolgt. Herzlichen Dank für euer zahlreiches Kommen!

Bild: Debatte zum BLG im Grossratssaal Bern
Bild: Debatte zum BLG im Grossratssaal Bern

Am letzten Mittwoch hat das BLG eine erste Hürde genommen. Damit sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern. Dieses Ziel ist unbestritten, wie die Debatte gezeigt hat.

Einige aus unserer Sicht kritischen Punkte wurden in der Gesetzesvorlage verbessert. So kann der Regierungsrat zwar weiterhin den maximalen Leistungsbezug via Verordnung festlegen, muss dabei aber den Einzelfall würdigen und für eine angemessene Bedarfsdeckung sorgen.

Andere Punkte wie die Definition der Angehörigen, das Ermöglichen von Assistenzleistungen auch für Kinder und Jugendliche oder die Wohnsitzfrist für die Anspruchsberechtigung wurden zur erneuten Prüfung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Mehrere wichtige Anliegen fanden im Grossen Rat aber leider keine Mehrheit: So räumt die Vorlage dem Regierungsrat in verschiedenen Artikeln weiterhin die Möglichkeit ein, die Wahlfreiheit der Betroffenen einzuschränken. Zudem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zwar in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Wie das geschehen soll bzw. mit welchen Leistungen der Kanton Bern diesen Einbezug künftig sicherstellen wird, bleibt jedoch offen.

Das BLG geht nun zurück an die vorberatende Kommission. Die zweite Lesung findet im Juni 2023 statt. Bleiben wir dran!

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