Kurzmeldungen: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Stellungnahme kbk: Einführungsgesetz Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die kbk unterstützt in ihrer Stellungnahme zum Einführungsgesetz Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dessen Stossrichtung. Wichtig ist, dass die Behörden spezielles Fachwissen beiziehen können, um Massnahmen für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen kompetent beurteilen zu kö, nnen. Die Möglichkeit bei Sachverhaltesabklärungen mit Dritten und Privaten zusammenzuarbeiten erachten wir aus denselben Gründen als wichtig und richtig. Lesen Sie unsere ausführliche Stellungnahme (pdf)