Kurzmeldungen: Sonderpädagogik

Kinder mit Behinderungen: Monitoring der Veränderungen - Wir brauchen Ihre Rückmeldungen!

Seit dem 1.1.2022 haben die Zuständigkeiten im Bereich Kinder mit Behinderungen geändert. Neu sind neben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI auch die Bildungs- und Kulturdirektion BKD sowie die Direktion für Inneres und Justiz DIJ zuständig. Eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der DIJ. In allen drei Zuständigkeitsbereichen sind seit dem 1.1.2022 neue gesetzliche Grundlagen in Kraft – nämlich das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote SLG, das revidierte Volksschulgesetz VSG und das Kinderförderschutzgesetz KFSG. Um beobachten zu können, was diese Änderungen in der Praxis bewirken, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Hintergrundinformationen (pdf)

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