Kurzmeldungen: Sonderpädagogik

Antwort des Bundesrates auf eine Frage von National Roduit, ob die im Rahmen des NFA gemachten Versprechungen in Bezug auf die Sonderpädagogik nach wie vor gültig sind:

Frage auf Deutsch:
Das NFA-Faktenblatt 16 hält Folgendes fest: "Die Sonderschulung umfasst auch Leistungen in den Bereichen heilpädagogische Früherziehung, pädagogisch-therapeutische Massnahmen, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transporte." Unter Bezugnahme auf die Verfassung wird zudem präzisiert: "Die Verwandtenunterstützung im Bereich der Sonderschulung würde der Unentgeltlichkeit des Schulunterrichts widersprechen." Werden diese Grundsätze nach Auffassung des Bundesrates in
allen Kantonen beachtet?

Deutsche Übersetzung (Deepl) der Antwort (hier Originalantwort auf Französisch): Das NFA-Faktenblatt 16 ist nach wie vor gültig. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kantone vollständig für die Sonderausbildung verantwortlich. Zuvor leistete der Bund finanzielle Beiträge auf der Grundlage der Invalidenversicherung. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sorgt für die Umsetzung des Sonderpädagogik-Konkordats. Dieses Konkordat trat am 1. Januar 2011 in Kraft und 16 Kantone sind ihm beigetreten. In Artikel 2 Buchstabe c des Konkordats heißt es: "Im Bereich der Sonderpädagogik gilt der Grundsatz der Unentgeltlichkeit; von den Inhabern der elterlichen Sorge kann eine finanzielle Beteiligung an der Verpflegung und Betreuung verlangt werden". Dem Schweizerischen Zentrum für Heilpädagogik (SZH) als Fachstelle der EDK für
Sonderpädagogik ist nicht bekannt, dass Kantone oder Gemeinden andere finanzielle Beiträge als die in Artikel 2 Buchstabe c des Konkordats vorgesehenen verlangen. Bezüglich des geforderten Beitrags für die Mahlzeiten zeigt eine Studie des Preisüberwachers aus dem Jahr 2019, dass der Betrag von den Kantonen nicht identisch berechnet wird. Laut dieser Studie sollte der geforderte Beitrag auf der Grundlage der Kosten berechnet werden, die den Unterhaltspflichtigen aufgrund der Abwesenheit des Kindes oder Jugendlichen erspart bleiben. Im Jahr 2019 waren die von vielen Kantonen geforderten Beiträge jedoch zu hoch. Es gibt keine neue Studie, die mögliche Verbesserungen aufzeigt, die diese Kantone seither vorgenommen haben

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