Kurzmeldungen: Umsetzung Behindertenkonzept

Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Per 1. Januar 2024 wird im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen kurz Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft treten. Der Kanton vollzieht damit den Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung. Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Leistungserbringer. Künftig wird der individuelle Bedarf jedes Menschen mit Behinderung durch Experten einer neuen Fachstelle bzw. der Institutionen abgeklärt. Im Zentrum steht die Frage, was die Person mit Behinderung im Alltag benötigt. Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Das Ergebnis wird von unabhängigen Spezialisten geprüft.

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Regierungsrat nun noch die Verordnung zum Gesetz verabschiedet. Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) konkretisiert diverse Aspekte des Gesetzes.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Bern vom 30. November.

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