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Kurzmeldungen

Dokumente und Informationen zum Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Am 1. Januar 2024 trat das Behindertenleistungsgesetz (BLG) im Kanton Bern in Kraft. Zum Inkrafttreten veröffentlicht der Kanton Bern laufend neue Informationen. Für den Einstieg konsultieren Sie am besten die Seite: https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/soziales/behinderung/blg.html

Oder Sie navigieren direkt zu der Rubrik Downloads. Dort gibt es Dokumente zu diversen Themen. Einen ersten Überblick bieten die drei Broschüren im PDF-Format:

1 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim wohnen

2 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Wohnheime

3 Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen

Anschliessend geben Faktenblätter vertieft Auskunft über verschiedene Themen. Weitere Dokumente, etwa Broschüren in Leichter Sprache, sind noch in Arbeit.

Bekannt ist inzwischen auch, dass die FIB schoebe AG (Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung) die Bedarfsermittlungen für Privatwohnende durchführen wird. Deren Homepage finden Sie hier. Zusätzlich finden Sie hier die Seite in leichter Sprache.

Behindertenleistungsgesetz (BLG)

Per 1. Januar 2024 wird im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen kurz Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft treten. Der Kanton vollzieht damit den Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung. Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Leistungserbringer. Künftig wird der individuelle Bedarf jedes Menschen mit Behinderung durch Experten einer neuen Fachstelle bzw. der Institutionen abgeklärt. Im Zentrum steht die Frage, was die Person mit Behinderung im Alltag benötigt. Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Das Ergebnis wird von unabhängigen Spezialisten geprüft.

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Regierungsrat nun noch die Verordnung zum Gesetz verabschiedet. Die Behindertenleistungsverordnung (BLV) konkretisiert diverse Aspekte des Gesetzes.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Bern vom 30. November.

Finanzierung Gegengutachten

Viele Eltern meldeten uns ihren Unmut über die neuen Regelungen bei der Kostenbeteiligung für die stationäre Unterbringung von Kindern mit Behinderungen. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen und  unseren Mitglieder im Sommer einen Spendenaufruf für die "Mitfinanzierung eines Gegengutachtens für Elternbeiträge" geschickt. Da dieses Gutachten dringend war, wurde es "vorfinanziert", in der Hoffnung, den gesamten Betrag durch Spenden decken zu können.

Das Gutachten ist publiziert und zeigt für den Kanton Bern umfangreichen Handlungsbedarf.

Alle Infos zum Gutachten findet Sie hier: https://www.procap-bern.ch/aktuelles/artikel/rechtsgutachen-kostenbeteiligung-bei-stationaerer-unterbringung-von-kindern-mit-behinderungen.

Wir freuen uns sehr, dass der Berner Grossrat am 6. September eine entsprechende und breit abgestützte überparteiliche Motion einstimmig mit 146:0 Stimmen angenommen hat. Die Motion bringt für Familien von Kindern mit Behinderungen, die in einer Sonderschule übernachten grosse Erleichterungen.

Alle Infos zur Motion findet Sie hier: https://www.procap-bern.ch/aktuelles/artikel/grosser-erfolg-fuer-kinder-mit-behinderungen-und-ihre-familie.

An dieser Stelle möchten wir all jenen danken, die bereits einen Beitrag gespendet haben.

Gleichzeitig möchten wir nochmals einen Spendenaufruf machen, weil die Kosten noch lange nicht gedeckt sind. Jetzt, wo es dem Jahresende zu geht, finden sich bestimmt hier und dort noch ein paar Franken, die gespendet werden können oder verwendet werden sollten. Vielen Dank zum Voraus!

Wir hoffen, dass sich möglichst Viele an den Kosten des Gegengutachtens beteiligen, da es doch alle Kinder mit einer Behinderung treffen kann.

Für Fragen stehen Anita Advani (anita.advani@procap.ch) und Susanne Gutbrod-Kunkler (geschaeftsleitung@kbk.ch) Ihnen gerne zur Verfügung.

Spenden mit dem Vermerk: «Gegengutachten» bitte auf folgendes Konto: CH13 0900 0000 3044 1559 4, Kantonale Behindertenkonferenz Bern.